Rauchwarnmelderpflicht ab 01.01.2018

Die meisten Brandunfälle ereignen sich nachts in den eigenen vier Wänden. Für Neubauten in Bayern und vielen anderen Bundesländern sind Rauchmelder schon seit einigen Jahren vorgeschrieben. Ab 2018 sind Haus- und Wohnungseigentümer in Bayern nun auch verpflichtet, bestehenden Wohnraum mit Rauchmeldern bzw. Rauchwarnmeldern auszustatten. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie die Rauchmelderpflicht erfüllen und für mehr Sicherheit sorgen.

Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland bei Bränden. 95 Prozent werden Opfer einer Rauchvergiftung, die bereits nach zwei Minuten tödlich sein kann. Wer aufpasst, ist sicher? Leider nein: Entgegen der häufigen Annahme ist die Hauptursache für Wohnungsbrände nicht Fahrlässigkeit, sondern meistens lösen technische Defekte an elektrischen Hausgeräten das Feuer aus. Es kann also jeden treffen.

Nachts im Schlaf schläft auch der menschliche Geruchssinn und kann die Opfer nicht warnen. Innerhalb weniger Minuten kann es zu einer tödlichen Rauchvergiftung kommen. Ein Rauchmelder ist daher ein wichtiger Aufpasser. Das kleine Gerät kann Leben retten, indem es auf Brandgefahren mit lautem Alarm reagiert. So bleibt auch im Falle eines Feuers genügend Zeit, um sich selbst und seine Familie in Sicherheit zu bringen.

Hier erfahren Sie, wie Sie für effektiven Brandschutz sorgen und wer im Rahmen der neuen Rauchmelderpflicht für welche Aufgaben zuständig ist.

Wie funktionieren Rauchmelder?

Rauchmelder registrieren Brand- bzw. Rauchgas und schlagen schon bei einer geringen Rauchkonzentration mit mindestens 85 dB(A) Alarm. Der durchdringende Alarmton ist selbst im Schlaf unüberhörbar. Funkrauchmelder lösen im Alarmfall über ein Funksignal mehrere vernetzte Melder ebenfalls aus und bewirken so einen großflächigen Alarm. Auf normalen Zigarettenrauch reagieren übliche Melder übrigens nicht.

Worauf muss ich beim Kauf eines Rauchmelders achten?

Nur hochwertige Rauchmelder garantieren echte Sicherheit und effektiven Brandschutz. Qualität erkennen Sie am CE-Zeichen und der Prüfnummer unter der Angabe „DIN EN 14604“. Achten Sie auf ein Kennzeichen von zertifizierten Prüfinstituten, zum Beispiel: „VdS“. Noch besser sind Qualitätsrauchmelder mit zusätzlicher Kennzeichnung „Q“. Diese zeichnen sich durch geprüfte Langlebigkeit, Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und fest eingebauter 10-Jahresbatterie aus. Lassen Sie sich am besten im Elektrofachhandel, bei einem Sicherheitsunternehmen oder einer Brandschutzfirma beraten.

Wer ist für die Installation der Rauchmelder zuständig?

Für die Installation der vorgeschriebenen Brandmelder ist der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung zuständig. Er muss Rauchmelder anbringen oder einen Fachmann damit beauftragen.

Wer übernimmt die Kosten für Einbau und Wartung?

Die Kosten für den Einbau von Rauchmeldern übernimmt der Vermieter bzw. Eigentümer. Die Wartungskosten können auf die Nebenkostenabrechnung des Mieters umgelegt werden.

Wer ist für die Wartung zuständig?

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Rauchmelder einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden. In Bayern ist dies die Pflicht des Mieters. Der Vermieter muss dem Mieter die Wartung ermöglichen oder eine Firma damit beauftragen. Ausnahme: In der Pfalz ist es die Pflicht des Eigentümers, sich um Montage und Wartung der Rauchmelder zu kümmern.

Welche Räume müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden?

Für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure sind Rauchwarnmelder ab 2018 gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvoll sind sie außerdem in Wohn- und Esszimmern, Keller und Dachboden sowie in offenen Wohnraumverbindungen wie etwa Treppenaufgängen. Für Küche und Bad empfehlen sich wegen der starken Dampfentwicklung spezielle Hitzemelder oder Rauchmelder mit Bi-Sensor-Technologie.

Wie müssen die Rauchmelder angebracht werden?

Rauchmelder immer nach den Angaben des Herstellers montieren. In der Regel werden sie waagrecht an der Decke angebracht, weil Rauch nach oben steigt. Am besten ist ein Platz mittig an der Decke oder mit mindestens 50 cm Abstand von der Wand. Bei Dachschrägen hilft eine Holzkonstruktion, den Rauchmelder waagrecht anzubringen, es sei denn, die Herstellerangaben erlauben eine schräge Montage.

Was tun, wenn der Rauchmelder Alarm schlägt?

  • Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Panik.
  • Retten Sie sich und andere Menschen aus dem Haus. Flüchten Sie dabei in mehrstöckigen Häusern immer nach unten. Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe. Halten Sie sich nicht auf, um irgendetwas mitzunehmen.
  • Halten Sie Türen und Fenster brennender Räume geschlossen, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
  • Rufen Sie die Feuerwehr (112) so schnell wie möglich an und nennen sie Namen, Anschrift und Brandort.
  • Nur kleine Entstehungsbrände sollten Sie mit Feuerlöscher, Löschspray oder Löschdecke selbst löschen. Versuchen Sie niemals, Fettbrände mit Wasser zu löschen.

Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick

  • seit 25. September 2012
  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im § 46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

Flyer zum Thema