Der Gemeinderat Mammendorf beschloss am 9. April 2019 die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 und eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Feuerwehr. Die Auftragsvergabe der Fahrzeuge soll noch im Jahr 2019 erfolgen. Die Auslieferung der beiden nahezu identischen Fahrzeuge ist für das Jahr 2021 geplant. Die neuen Fahrzeuge sind Ersatzbeschaffungen für die in die Jahre gekommenen Feuerwehrfahrzeuge Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (Baujahr 1992) und Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 (Baujahr 1998).
Für die Ersatzbeschaffung hat die Gemeinde Mammendorf in ihrer Finanzplanung für das Jahr 2020  265.000 € und für das Jahr 2021 500.000 € eingeplant.
Vom Freistaat Bayern erhält die Gemeinde Zuwendungen in Höhe von 219.000 €.

Erster Bürgermeister Josef Heckl hatte bereits im April 2018 den Kommandanten Christian Huber damit beauftragt eine Beschaffungsprojektgruppe zu bilden. Diese Beschaffungsprojektgruppe besteht aus neun Feuerwehrleuten und bekam den Auftrag ein Anforderungsprofil festzulegen, eine Markerkundung durchzuführen und die finanziellen Mittel im Haushalt anzumelden.

Nachdem nun die Gemeinde die Beschaffung der beiden Feuerwehrfahrzeuge beschlossen hat wird die Beschaffungsprojektgruppe zusammen mit einem Planungsbüro die Leistungsbeschreibung und die Vergabeunterlagen erarbeiten. Das Planungsbüro soll die Gemeinde/Feuerwehr während der Ausschreibung beraten und betreuen. Es wird die Angebote überprüfen und in Absprache mit der Gemeinde/Feuerwehr wird ein  Vergabevorschlag für den Gemeinderat vorbereitet. Nach Vorstellungen der Feuerwehr soll das Planungsbüro an Auftragsklärungsgesprächen vor Ort in Mammendorf teilnehmen, die Terminüberwachung durchführen, die Baubegleitung durchführen (Rohbaubesprechung) sowie die Abnahme der Fahrzeuge beim Hersteller, einschließlich Kontrolle des Lieferumfangs, Untersuchung auf Mängel, Kontrolle der Mängelbeseitigung und Kontrolle der Dokumentation durchführen.

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge sind die vielfältigsten Fahrzeuge im deutschen Feuerwehrwesen. Sie haben sich aus den Löschgruppenfahrzeugen entwickelt, als die Feuerwehren erkannten, dass sich ihr Einsatzspektrum von der Brandbekämpfung zunehmend zur technischen Hilfeleistung verschiebt und deshalb ihre Löschgruppenfahrzeuge mit zusätzlicher Beladung zur Unfallhilfe ausrüsteten. Bereits vor ihrer Normung waren die HLF somit die vielfältigsten Geräte der Feuerwehr, die für alle denkbaren Einsatzsituationen wie Verkehrsunfälle, Gefahrguteinsätze und natürlich herkömmliche Brandeinsätze Verwendung fanden

Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (kurz: HLF 20) ist die größere Ausführung dieses Fahrzeugtyps und ist die Nachfolgenorm des LF 16/12. Es war seit 2004 als HLF 20/16 gemeinsam mit dem damaligen LF 20/16 in der DIN 14530 Teil 11 genormt. Die momentane – leicht veränderte – Norm lautet DIN 14530 Teil 27. Es verfügt über einen 1.600 Liter fassenden Löschwassertank, 120 Liter Schaummittelvorrat und 12 kg Löschpulver. Seine Feuerlöschkreiselpumpe kann pro Minute 2.000 Liter Wasser bei einem Ausgangsdruck von 10 bar fördern. Gegenüber dem Löschgruppenfahrzeug LF 20 verfügt es oft über einen kleineren Wassertank, jedoch dafür über eine umfangreichere Beladung zur Technischen Hilfeleistung. Zu letzterer gehören nach aktuellem Stand unter anderem ein hydraulischer Rettungssatz (mit Rettungsspreizer mindestens in Ausführung „BS“, Rettungsschere mindestens in Ausführung „BC“ und Satz Rettungszylinder), Zubehörmaterial, ein Verkehrsunfallkasten sowie grundsätzlich ein pneumatischer Hebesatz. Es umfasst eine nahezu identische Ausstattung für die Brandbekämpfung wie das Löschgruppenfahrzeug LF 20: Hierzu zählen neben den wasserführenden Armaturen, zwei Fluchthauben, eine vierteilige Steckleiter (oder alternativ zwei Multifunktionsleitern), eine dreiteilige Schiebleiter und ein Sprungrettungsgerät. Ebenso müssen vier Pressluftatmer, ein Atemschutzüberwachungssystem, zwei Schachtabdeckungen, vier leichte Chemikalienschutzanzüge, eine Strom- und Beleuchtungsausrüstung, Tauchpumpe TP 4/1, Motorsäge und Säbelsäge verlastet werden. Darüber hinaus kann das HLF 20 mit einer Seilwinde, einer Zusatzbeladung zur Bekämpfung von Wasserschadenslagen, Absturzsicherung oder für Gefahrstoffeinsätze, selten auch mit einer Tragkraftspritze versehen werden. Das Fahrzeug kann über einen Allradantrieb verfügen und hat eine zulässige Gesamtmasse von 15 Tonnen. In Bayern dürfen HLF 20 inzwischen eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 16 Tonnen besitzen.

Löschgruppenfahrzeug LF 20

Das Löschgruppenfahrzeug 20 (kurz: LF 20) ist in der DIN 14530 Teil 11 genormt. Es wird vor allem von mittleren und größeren Feuerwehren eingesetzt und dient hier sowohl als selbstständige Einheit der Bewältigung kleinerer Aufgaben oder als taktische Stütze eines Zugs bei größeren Einsätzen. Es verfügt über eine feuerwehrtechnische Beladung. Dazu gehören nach jüngster Normausgabe auch eine dreiteilige Schiebleiter, ein Sprungrettungsgerät, vier leichte Chemikalienschutzanzüge sowie zwei Schachtabdeckungen. Optional können beispielsweise eine Tragkraftspritze, ein Schaum-/Wasser-Werfer oder eine erweiterte Ausrüstung für Wasserschadenslagen auf diesem Fahrzeug verlastet sein. Das Fahrzeug verfügt über einen Allradantrieb sowie einen festverbauten Wassertank von 2.000 Liter Nennvolumen und hat eine zulässige Gesamtmasse von 14,5 Tonnen. In Bayern dürfen LF 20 eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 16 Tonnen besitzen und über einen größeren Wassertank (mehr als 2000 Liter Nennvolumen) verfügen. Das LF 20 hieß früher LF 20/16 und besaß damals einen Wassertank mit mindestens 1.600 l Volumen; ansonsten sind beide Fahrzeuge aber nahezu identisch. Eng verwandt mit dem LF 20 ist das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (kurz: HLF 20), das über eine zusätzliche Ausrüstung zur Technischen Hilfeleistung verfügt.

 

Die Vorteile für die gleichzeitige Beschaffung der beiden Fahrzeuge liegen auf der Hand. Wie bereits weiter oben erwähnt, handelt es sich bei diesen beiden Fahrzeugtypen um zwei grundsätzlich baugleiche Fahrzeuge in Bezug auf Fahrgestell, Feuerlöschkreiselpumpe und feuerwehrtechnischem Aufbau. Für beide Fahrzeuge ist die Zuwendungsfrist abgelaufen.  In der Regel gewähren Hersteller dem Käufer bei der Beschaffung von baugleichen Fahrzeugen einen Nachlass. Es bietet sich daher die einmalige Gelegenheit für eine zeitgleiche Beschaffung beider Fahrzeuge. Mit einer zeitgleichen Beschaffung wird die Gemeinde nahezu identische Fahrzeuge der Feuerwehr zur Verfügung stellen. Das heißt gleiches Fahrgestell, gleicher Aufbau, gleiche Pumpe, einheitliche Geräte mit der Folge von

 

  • Kostenreduzierung
  • Reduzierung des Ausbildungsaufwandes
  • Einheitliche Geräte, daher bedien- und benutzerfreundlich
  • Entlastung der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte
  • Vorteile in der Einsatztaktik (Vereinfachung des Fahrzeugparks)
  • Schaffung einer Redundanz der wichtigsten Funktionen
  • Effizienz der erstausrückenden Einheiten wird erhöht
  • Nur ein Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren (Entlastung der Verwaltung und der ehrenamtlichen Führungskräfte)