Verhalten bei Unfällen und Pannen Grundregeln Rettungsgasse
Lassen Sie uns Leben retten! Die FEUERWEHR hilft!
Bitte bilden Sie bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr immer eine Rettungsgasse und seien Sie anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild. Der nachfolgende Verkehr wird durch Ihr richtiges Verhalten zum Mitmachen motiviert – erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter!
„Bitte bilden Sie eine Rettungsgasse“ – so kann man es im Verkehrsfunk immer häufiger hören. Feuerwehren, Rettungskräfte, die Polizei und andere Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz auf der Autobahn stark behindert werden. Wertvolle Zeit, die für die Versorgung der Verletzten und die Räumung der Unfallstelle verloren geht. Auch wird immer wieder beobachtet, dass eine Rettungsgasse nach der Durchfahrt der ersten Rettungskräfte sofort wieder geschlossen wird. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zählt jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann!
Zum richtigen Verhalten bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr besteht auf Seiten der Autofahrer Nachholbedarf. Das Bilden der Rettungsgasse ist in § 11 der Straßenverkehrsordnung geregelt.
Wie verhalten Sie sich richtig?
- Die Rettungsgasse ist auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen bei beginnender Staubildung, Schrittgeschwindigkeit und stillstehendem Verkehr zu bilden.
- Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.Gesetzlich ist dieses Verhalten in der StVO § 11 Abs. 2 geregelt.
- Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden.
- Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch rangieren zu können.
- Schalten Sie den Verkehrsfunk etc. ein und beachten Sie die Durchsagen und Hinweise!
- Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Hilfsfahrzeuge gleichzeitig durchfahren.
- Die Durchfahrt in der Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten“ ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Ob der Standstreifen befahren werden darf ist umstritten. Laut STVO darf der Standstreifen nicht befahren werden. Jedoch kann ein Fahrzeug mit Wegerecht (Feuerwehr, Krankenwagen, etc.) „anordnen“, freie Bahn zu schaffen. Somit darf der Standstreifen ausnahmsweise benutzt werden, um Fahrzeuge vorbeizulassen. Aber Vorsicht! Oft nutzen Abschleppdienste den Standstreifen um vorwärts zu kommen. Also vorher in den Rückspiegel schauen.
Richtiges Verhalten im Fall eines Unfalls oder bei einer Panne?
- Warnweste anziehen (seit 01.07.2014 Pflicht) Unfallstelle oder Standplatz absichern!
- Immer Warnblinkanlage und bei Dunkelheit zusätzlich Standlicht einschalten!
- Warndreieck aufstellen
- 50 m innerorts
- 100 m Bundesstraße
- 200 m Autobahn
- Hilfestellung: Abstand zwischen zwei Leitpfosten beträgt immer 50 m.
- Bringen Sie alle Beteiligten aus dem Gefahrenbereich. Halten Sie sich immer hinter der Leitplanke auf. Laufen Sie hinter der Leitplanke, um das Warndreieck aufzustellen oder zur nächsten Notrufsäule. Warten Sie auf den Abschleppwagen nicht im Auto.
- Den Weg zur nächsten Notrufsäule weist der schwarze Pfeil auf dem Leitpfosten am Straßenrand.
- Bei einer Panne rufen Sie bitte die Nummer, die auf Ihrem Schutzbrief angegeben ist, die Ihres Automobilclubs, beziehungsweise die Servicehotline des Fahrzeugherstellers an oder gehen Sie zur nächsten Notrufsäule.
Woher weiß ich auf der Autobahn, wo ich bin?
- Alle 500 m steht ein sog. Stationszeichen.
- Auf der Notrufsäule sind diese Angaben auch zu finden.
- Auch die blauen Kilometerschilder helfen.
- Beim Anruf folgende Informationen bereithalten: auf welcher Autobahn, in welcher Richtung, bei welchem Kilometer.
- Auch die Längen- und Breitengrade, die das Navigationssystem anzeigt, können den Hilfsorganisationen helfen, die richtige Position zu finden.
Notrufnummer 112
- Bei einem Personenschaden oder der Notwendigkeit der Bergung eines Fahrzeugs rufen Sie Hilfe per Telefon über die Notrufnummer 112 oder über die Notrufsäulen auf der Autobahn.
- Wer meldet?
- Wo ist das Ereignis?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Betroffene?
- Warten auf Rückfragen!
- Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie in ganz Europa Feuerwehr und Rettungsdienst und das gebührenfrei aus allen Netzen – auch über Mobilfunk.
- Hinter der Notrufnummer 112 steht in Deutschland eine Integrierte Leitstelle, die Feuerwehr und Rettungsdienste koordiniert, sodass immer die nächstgelegene Feuerwehr oder der nächste Rettungsdienst informiert wird.
- Erste Hilfe bei einem Personenschaden bzw. einer bewusstlosen Person:
- Bewusstsein kontrollieren. Keine Reaktion? Keine oder keine normale Atmung?
- Wenn noch nicht passiert, dann Hilfe über die Notrufnummer 112 verständigen.
- Herz-Druck-Massage: fest und schnell, mind. 100x pro Minute, in der Mitte des Brustkorbs drücken. Hören Sie nicht auf, bis Hilfe eintrifft!
- Atmet der Patient wieder, dann den Patienten in die stabile Seitenlage legen
- Bei Schock Beine hoch lagern, ggf. wärmen
- Blutungen stillen
- Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes leisten!
Rettungskarte verkürzt die Rettungszeit!
- Die Rettungskarte gibt den Rettern direkt am Unfallort Informationen zum Fahrzeug, wie z. B. Lage der Airbags, Batterie, Kraftstoff- oder auch Gastanks und der Karosserieverstärkung, um die eingeklemmten Personen schnell aus dem Fahrzeug bergen zu können. Die Rettungszeit wird damit erheblich verkürzt und die Überlebenschancen steigen!
- Informationen zur Rettungskarte können u.a. über den ADAC bezogen werden. Die Karte für das individuelle Fahrzeug wird an der Fahrersonnenblende deponiert und der Aufkleber mit dem Hinweis auf der Windschutzscheibe angebracht.
- Mehr Informationen im Internet: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/sicher-unterwegs/rettungskarte/