Silvesterfeuerwerk
- Bewahren Sie das Feuerwerk an einem geeigneten, kühlen Ort auf. Auf keinen Fall in der Nähe leicht entzündlicher Gegenstände wie z. B. Heu, Stroh, Papier, Holz oder ähnliches.
- Feuerwerkskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
- Verwenden Sie auf jeden Fall nur zugelassene Feuerwerkskörper und kaufen Sie keine Billigprodukte aus dem Ausland.
- Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen!
- Die Abgabe von Feuerwerkskörpern und Raketen an Jugendliche unter 18 Jahren ist untersagt.
- Klasse BAM-PI: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden.
- Klasse BAM-PII: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden.
- Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klassen II abbrennen, jedoch nur am 31. Dezember und 1. Januar.
- Denken Sie auch an Ihre Haustiere. Schreckhafte Tiere nicht allein lassen. Für „Schalldämpfung“ (Türen und Jalousien schließen) sorgen.
- Verschließen Sie Fenster, insbesondere Dachfenster und Balkontüren, so das keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung gelangen! Auch kleine Glühnester können sich über einen Schwelbrand zu einem Wohnungsbrand ausdehnen.
- Mülltonnen – speziell Papiertonnen – sollten am Silvestertag ab Nachmittag nach Möglichkeit unter Verschluss oder an einem sicheren Ort deponiert werden. Die Feuerwehr rückt alljährlich aus, um brennende Mülltonnen zu löschen. Stehen die Tonnen dann auch noch dicht an Häusern, Garagen oder Carports ist die Gefahr eines Feuerübersprungs groß.
- Brennbare Materialien vom Balkon oder Terrasse räumen.
- Verzichten Sie auf den Versuch selbst etwas zu „basteln“. Der Schuss könnte nach hinten losgehen.
- Beachten Sie auf alle Fälle die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen und die Gebrauchsanweisung.
- Kinder nie unbeaufsichtigt mit Böllern lassen und zum vernünftigen Umgang mit Feuerwerk erziehen. Auf die Gefahren beim Umgang hinweisen.
- Feuerwerk nur im Freien entzünden (außer spezielles Zimmer- oder Tischfeuerwerk).
- Halten Sie die Feuerwerkskörper fern von Kindern, stark alkoholisierten Personen oder Personen unter Drogeneinfluss.
- Knaller nicht zusammenbündeln oder gemeinsam anzünden. Auch nicht in Dosen, Flaschen usw. zur Explosion bringen. Nur aus der Packung entnehmen. Beim Zünden des Silvesterfeuerwerks die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper tragen.
- Knallkörper dürfen nie in geschlossenen Behältern detonieren, da hier durch die entstehenden Druckkräfte gefährliche Splitter entstehen können.
- Verwenden Sie zum Abschießen von Raketen nur standfeste und feuersichere Gegenstände z. B. eine leere Flasche in einem Eimer Sand eingegraben. Raketen nur senkrecht abfeuern.
- Gefüllten Wassereimer oder Feuerlöscher zum Löschen in der Nähe bereitstellen. Eventuell Löschdecke bereithalten.
- Sicherheitsabstand beim Anzünden der Feuerwerkskörper halten, und weit genug von Gebäuden, Gegenständen, Tieren und Menschen das Feuerwerk anzünden.
- Großen Sicherheitsabstand insbesondere zu Schuppen, Scheunen, Ställen und zu Strohmieten, Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. halten.
- Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen und Kirchen zünden.
- Beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton bereithalten.
- Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen.
- Schutzkappe von Zündern erst unmittelbar vor dem Zünden entfernen.
- Beim Abschießen Flug- und Windrichtung beachten. Nie bei starkem Wind oder Sturm abfeuern.
- Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch darauf, was Ihr Nachbar gerade zündet, damit Sie sich und andere nicht gefährden (gegenseitige Kontrolle).
- Zuschauer bitte genügend Abstand zum Feuerwerkskörper halten, da Kleidung oder Taschen leicht entflammbar sind.
- Silvesterfeuerwerk nicht vom Balkon aus zünden oder von oben herunter werfen.
- Werfen Sie keine Feuerwerkskörper in die Nähe von Menschen oder Tieren, und auch nicht auf oder unter stehende oder fahrende Fahrzeuge.
- Keine Feuerwerkskörper in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen.
- Knaller, Böller usw. nicht aus der Hand starten oder zu lange in der Hand halten.
- Feuerwerk nie unkontrolliert wegwerfen.
- Achten Sie beim Abschießen darauf, dass keine Gebäude in der Nähe sind, die getroffen werden könnten.
- Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen.
- Einmal angezündeten Blindgängern nicht oder nur mit größter Vorsicht nähern. Jugendliche am Einsammeln solcher Blindgänger hindern, damit kein Unfall passiert.
Wenn etwas schief geht …
Wenn ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht ist:
- Raum verlassen
- Türen schließen
- Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren
- Feuerwehr erwarten und einweisen
Brandverletzungen
Die häufigsten Brandverletzungen beim Umgang mit Feuerwerk entstehen an Händen, Gesicht und den Augen. Kühlen Sie Brandwunden ca. 10 bis 20 Minuten lang mit kühlem, sauberem Wasser.
Ab etwa 10 % verbrannter Hautoberfläche ist der Unfall ein Fall für den Notarzt! Rufen Sie dann unverzüglich Hilfe über den Notruf 112. Bei Kindern gilt: Schon eine Brandverletzung in der Größe einer 2 Euro-Münze muss vom Notarzt versorgt werden.
Decken Sie die Wunde nach der Kühlung möglichst keimfrei ab. Verwenden Sie jedoch niemals Haushaltsmittel wie Mehl oder Ähnliches. Betreuen Sie den Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Suchen Sie auch bei kleineren Verbrennungen baldmöglichst den Arzt auf.
Hörschaden
Neben Brandverletzungen ist ein Hörschaden zweithäufigste Verletzung bei Feuerwerkskörpern. Denn explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von 2 Metern einen Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert. Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparable Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus). Besonders gefährdet sind Kinder. Schützen Sie daher Ihre Kinder und Ihr eigenes Gehör mit einem Gehörschutz, wie etwa Ohrenstöpseln.
Wunderkerzen an Silvester
- Nicht kleinen Kindern in die Hände geben!
- Es kann zu Vergiftungserscheinungen kommen, wenn Kinder die Kerzen in den Mund nehmen, da die Wunderkerzen Bariumsalze enthalten. Erbrechen, Schwindel, Krämpfe und leichte Lähmungen an Armen, Beinen und Hals sind mögliche Folgen. Im Notfall Giftnotrufzentrale oder Notarzt rufen.
- Sichere Aufbewahrung der Wunderkerzen, ebenso wie von Zündhölzern und Feuerzeugen.
- Dämpfe von Wunderkerzen können bei empfindlichen Kindern zu Atemproblemen führen. Deswegen diese nicht in geschlossenen Räumen anzünden.
Dekoration bei der Silvesterparty
- Nur nichtbrennbare oder wenigstens schwer entflammbar gemachte Dekorationen verwenden!
- Auf ausreichende Abstände zwischen Dekoration und Feuerstätten achten!
- Bei elektrischen Leuchten Wärmestau durch Dekoration vermeiden!
- Beim Kauf von Luftschlangen, Girlanden und Lampions auf die Eigenschaft „schwer entflammbar“ achten. Die Produkte sind meist mit B1 nach DIN 4102 gekennzeichnet.
- Lampions und Kerzen sicher befestigen und aufhängen.
- Luftschlangen und Girlanden nicht in der Nähe von brennbaren Kerzen, Heizkörpern oder offenem Feuer aufhängen.
- Ausreichende Löschmittelvorsorge treffen!
Grundsätzliches zur Silvesterparty
- Brennende Tabakreste u. ä. gehören nicht in Kunststoffeimer oder -abfallsäcke (immer erst im Freien z. b. im Blecheimer auskühlen lassen) und Vorsicht auch mit glimmenden Zigaretten. Stellen Sie ausreichend Aschenbecher bereit.
- Offenes Feuer (Feuerzeug, Streichholz) und offenes Licht (Kerzen) können bei Kostümen aus nicht schwerentflammbaren Kunststoffen zur Lebensgefahr werden!
- Bei Tischfeuerwerk auf die richtige Sicherheitsklassifizierung achten.
- Brennende Kerzen immer unter Aufsicht halten und beim Verlassen des Zimmers löschen.
- Kinder nicht mit Feuer hantieren lassen. Streichhölzer und Feuerzeuge von Kindern verborgen halten.
- Auf ausreichende Flucht-, Rettungs- und Angriffswege und deren Kennzeichnung achten. Diese Fluchtwege (Haustür, Balkontür oder Fenster) nie mit Möbeln verstellen.
- Fondue, Heißen Stein oder ähnliches beim Verlassen der Wohnung/des Hauses ausmachen, um Brandgefahr zu vermeiden.